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Digitaler Stromzähler - Smart Meter © Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG Smart Meter: Der intelligente Stromzähler misst den Stromverbrauch in Echtzeit und ermöglicht Datenübertragungen © Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
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Intelligente Stromzähler: Was sind Smart Meter (iMSys)?

Digitale Stromzähler (iMSys) sollen bis 2032 weitgehend Standard werden, so dass der Stromverbrauch leichter gesteuert werden kann. Das ist auch deshalb nötig, weil das ku¨nftige Energiesystem deutlich flexibler und komplexer wird.

Ein Smart Meter kann den Bewohner:innen mehr Informationen zu ihrem Stromverbrauch liefern, so dass diese zum Beispiel von dynamischen Stromtarifen, also Zeiten günstiger Strompreise, profitieren können. Denn wer seinen Stromverbrauch genau kennt, kann auch entsprechende Sparmaßnahmen einleiten. Smart Meter sind moderne Systeme zum Strommessen - intelligente Stromzähler beziehungsweise intelligente Messsysteme (iMSys) also. Im Unterschied zu den noch weit verbreiteten analogen Ferraris-Zählern erfassen sie den Stromverbrauch und die verwendete Leistung in Echtzeit. Außerdem übertragen Smart Meter diese Informationen an Messstellenbetreiber und Energieversorger, die jährliche Ablesung kann dann ausfallen.

Für diese Haushalte sind Smart Meter Pflicht
Bis 2032 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Geregelt ist das im "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" (GNDEW). Das Gesetz legt auch fest, wer wann einen intelligenten Stromzähler erhalten muss:

  • Ab 2025 fallen alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau.
  • Auch für Haushalte mit Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung werden Smart Meter Pflicht.
  • Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.

Welche Kosten fallen für Smart Meter an?
Für den Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) wurden im sogenannten Solarspitzengesetz ("Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen") neue Kostenobergrenzen festgelegt, die seit dem 1.1.2025 gelten:

  • Haushaltskunden unter 6.000 kWh Stromverbrauch: max. 30 Euro jährlich
  • Haushaltskunden mit Stromverbrauch 6.000 bis 10.000 kWh: max. 40 Euro jährlich
  • Haushalte mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher: max. 50 Euro jährlich
  • Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 2kW bis 15 kW: max. 50 Euro jährlich
  • Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 15 kW bis 25 kW: max. 110 Euro jährlich
  • Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 25 kW bis 100 kW: max. 140 Euro jährlich
  • Wer sich freiwillig den Smart Meter einbauen lässt, muss dafür einmalig maximal 100 Euro bezahlen.

--> Wichtig zu wissen: Der Pflichteinbau eines Smart Meters kostet Haushalte nichts. In vielen Altbauten kann zusätzlich aber eine Erweiterung oder der Austausch des Zählerschranks notwendig sein! Je nach Aufwand kann diese Modernisierung bis zu 2.000 Euro kosten, die Eigentümer:innen übernehmen müssen.

Für Stromeinsparung müssen Haushalte selbst aktiv werden

Für eine Energieeinsparung müssen Verbraucher:innen allerdings selbst aktiv werden. Denn anders als zum Beispiel bei einer smarten Heizung spart der Einbau des Smart Meters allein noch keinen Strom. Verbraucher müssen aus den Smart-Meter-Daten erst die richtigen Schlüsse ziehen und ihr Verhalten ändern, um Stromkosten zu sparen.

Daneben bringt die neue Technik auch neue Herausforderungen, zum Beispiel beim Datenschutz. Denn Smart Meter erheben Daten, die Rückschlüsse auf Lebensstandard und Gewohnheiten zulassen. Die technischen Sicherheitsvorgaben der neuen Systeme sind grundsätzlich sehr hoch, müssen jedoch auch eingehalten werden.

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Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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